Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über meine Notarkanzlei in Demmin.
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Was tut ein Notar?
Der Notar ist ein auf Rechtsgestaltung spezialisierter Jurist, dem nach erfolgreicher Studien- Referendar- und sog. Notarassessorenzeit durch das Justizministerium ein öffentliches Amt verliehen und eine Notarstelle zur Amtsausübung übertragen wurde.
Der Notar hat zur Aufgabe, rechtssuchende Bürger in der Gestaltung ihrer rechtlichen Erklärungen zu beraten und den Willen der Mandanten in Urkunden festzuhalten.
Überall dort, wo der Gesetzgeber einer privatrechtlichen Erklärung besonders umfangreiche Wirkungen beimisst, soll eine obligatorische notarielle Beurkundung nebst Beratung Schutz vor voreiligen Entscheidungen bieten. Deshalb sind etwa Verfügungen über Grundstücke und Gesellschaftsanteile oder Verträge über das Ehe- oder Erbrecht unwirksam, wenn ein Notar nicht daran mitgewirkt hat. Der Notar hat seine Mandanten vor Fehlvorstellungen zu bewahren. Da bei einem Vertragsschluss beide Seiten das Recht haben, im Vorfeld die Beratung des Notars in Anspruch zu nehmen, entstehen faire, rechtssichere und verbindliche Urkunden.
Der Notar darf seine Mandanten belehren, nicht aber bevormunden. Ist eine risikobehaftete Gestaltung ausdrücklich gewünscht, so ist es das Recht und die Pflicht des Notars, seine Bedenken in der Urkunde zum Ausdruck zu bringen. An rechtlich unwirksamen Geschäften darf der Notar sich selbstverständlich nicht beteiligen.
Was ist der Unterschied zum Anwalt?
Bei seiner Arbeit ist der Notar zur strengen Neutralität und Verschwiegenheit verpflichtet.
Anders als ein Anwalt steht ein Notar nicht für die Durchsetzung von Einzelinteressen zur Verfügung. Der Notar hat vielmehr als so genanntes „Organ der vorsorgenden Rechtspflege“ (§ 1 der Bundesnotarordnung) Verträge und sonstige Erklärungen so rechtssicher und unzweideutig abzufassen, dass ein späterer Rechtsstreit nicht entsteht oder zumindest auf Grundlage der Urkunde effizient entschieden werden kann.
Er hat stets beide Parteien gleichermaßen zu beraten. So soll etwa die Überlegenheit einer erfahrenen Geschäftsperson nicht dazu führen, dass ein unerfahrener Vertragspartner unwissentlich riskante Vertragskonstrukte unterzeichnet.
Was geschieht vor, während und nach einer Beurkundung?
Der Notar entwirft Urkunden auf Basis der ihm mitgeteilten Informationen. Bei allen umfangreicheren Geschäften erhalten die Parteien im Vorfeld einen Entwurf zur Durchsicht.
Durch die Vorlage des Entwurfs entsteht rechtlich kein Zwang, das Geschäft auch genau so (oder überhaupt) abzuschließen.
Wenn sich alle Beteiligten einig sind, findet die Beurkundung statt. Dabei wird der gesamte Text durch den Notar verlesen. Der Inhalt und seine rechtliche Tragweite werden erläutert.
Nach der Beurkundung überwacht der Notar die gesamte Vertragsdurchführung, den sogenannten Vollzug. Er führt die notwendige Korrespondenz mit Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen und stellt die richtigen Anträge zur richtigen Zeit. Der Auftrag, ein abgeschlossenes Rechtsgeschäft zu vollziehen, kann nur durch übereinstimmende Anweisung aller Beteiligter wieder aufgehoben werden. Der Notar ist also insofern nicht dem Mandanten, sondern „der Urkunde“ verpflichtet.
Mit der notariellen Urkunde wird ein rechtswirksames Dokument hergestellt, dessen Inhalt die Beteiligten bindet und das hohe Beweiskraft besitzt, insbesondere gegenüber Gerichten oder Behörden.
Schließlich ist der Notar auch „Hüter“ verschiedener Register. Sollen Änderungen etwa im Handelsregister, dem Grundbuch oder dem Vereinsregister vorgenommen werden, so müssen die Erklärungen und Anträge oftmals öffentlich beglaubigt werden. Der Notar hat Sorge dafür zu tragen, dass die handelnden Personen zweifelsfrei identifiziert werden können. Weiter hat er entsprechende Erklärungen vorab auf „Eintragungsfähigkeit“ zu prüfen, um die Registergerichte entlasten.