Gebührenrechner

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Die Höhe der Notarkosten

richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts und nicht nach dem Arbeits­auf­wand des Notars. Für jede Amtstätigkeit des Notars sieht das bundesweit einheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) einen bestimmten Gebührensatz vor.

Ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz errechnet sich die konkrete Gebühr nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebühren­staf­felung. Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei die umfassende Beratung durch den Notar, die Entwurfsfertigung sowie die Beurkundung im engeren Sinne.

Hiervon abweichende Vereinbarungen sind unzulässig und in einigen Fällen sogar strafbar. Ein Preisvergleich zwischen verschiedenen Notaren ist somit unnötig, da die Gebühren bei allen Notaren gleich sind.

Hierdurch ist gewährleistet, dass jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit hat, im Bedarfsfall die Leistungen eines Notars in Anspruch zu nehmen.

Jeder Notar wird regelmäßig durch den Präsidenten des Landgerichts bzw. die Prüfungsabteilung der Notarkasse auf gesetzmäßige Gebührenerhebung überprüft. Bei Unregel­mäßig­keiten ist er zur Rückerstattung oder Nachforderung von Gebühren verpflichtet.

Falsche Wertangaben der Beteiligten sind nicht nur strafbar, sondern erschweren dem Notar auch die sachgerechte Beratung und Gestaltung des Rechtsgeschäfts.

Das Gerichts- und Notarkostenrecht ist komplex. Um eine Übersicht über die anfallenden Gebühren zu erhalten, können Sie den Gebührenrechner der Bundesnotarkammer verwenden. Für die Richtigkeit der Berechnung  übernehme ich keine Gewähr.