Der Bundestag hat heute eine umfassende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts auf den Weg gebracht. Teil der Reform ist die Einführung eines Notvertretungsrechts für Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten. „Das Notvertretungsrecht schafft nur auf den ersten Blick mehr Sicherheit“, warnt Martin Thelen, Pressesprecher der Bundesnotarkammer. „Auch in Zukunft lässt sich nur mit einer Vorsorgevollmacht die Anordnung einer Betreuung sicher vermeiden.“