Hier finden Sie meine Erfassungsbögen

Die Erfassungsbögen erleichtern dem Notariat die Arbeit.

Sie dienen dazu, alle relevanten Daten zu erfassen und Ihren persönlichen Beratungsbedarf festzustellen, um Sie schnellstmöglich bei der Umsetzung Ihres Anliegens zu unterstützen.

Sollten Sie einzelne Angaben nicht machen können, lassen Sie die entsprechenden Felder gern frei.

Bitte teilen Sie jedoch unbedingt Ihre Telefonnummer oder eine E-Mail Adresse zur Kontaktaufnahme mit.

Bitte beachten Sie: Notare sind zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet. Die Korrespondenz per unverschlüsselter E-Mail erleichtert zwar den Arbeitsfluss, kann jedoch unter Verweis der damit evtl. verbundenen Datenrisiken nur auf Ihren Wunsch erfolgen.

Immobilienrecht

Familienrecht

Testamente Erbverträge

Gesellschaftsrecht

Vorsorge

Folgende Erfassungsbögen stehen zur Verfügung:

Die Erfassungsbögen erleichtern dem Notariat die Arbeit.

Sie dienen dazu, alle relevanten Daten zu erfassen und Ihren persönlichen Beratungsbedarf festzustellen, um Sie schnellstmöglich bei der Umsetzung Ihres Anliegens zu unterstützen.

Sollten Sie einzelne Angaben nicht machen können, lassen Sie die entsprechenden Felder gern frei.

Bitte teilen Sie jedoch unbedingt Ihre Telefonnummer oder eine E-Mail Adresse zur Kontaktaufnahme mit.

Sie können die Bögen entweder digital ausfüllen und gleich an mich zurücksenden oder ausdrucken und handschriftlich ergänzen.  Bitte beachten Sie, dass ein Entwurfsauftrag Notargebühren auslösen kann. Empfehlenswert ist daher, dass beide Vertragspartner unterzeichnen, sofern nicht bereits klar ist, welche Seite etwaige Kosten im Falle der Nichtbeurkundung trägt.

Wenn in Vorbereitung eines Immobiliengeschäft das Grundbuch eingesehen werden soll, benötigt der Notar zwingend die Unterschrift des Eigentümers auf dem Entwurfsauftrag.

Kontakt

Wussten Sie schon?

Zuverlässige und anschaulich aufbereitete Informationen zu den Themen:
Immobilien, Ehe, Partnerschaft und Familie, Erbe und Schenkung, Unternehmen, Notfallvorsorge, Streitvermeidung und -Schlichtung
finden nicht Sie bei „google“, sondern auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer. (www.notar.de)

Darüber hinaus können Sie sich natürlich jederzeit mit Ihren konkreten Fragen an das Notariat wenden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Notar nur selten unmittelbar telefonisch erreichbar sein wird. Für Beratungen ist daher eine Terminvereinbarung notwendig.

Bei jeder Beurkundung werden wichtige Begriffe und Abläufe selbstverständlich auf Wunsch nochmals erläutert und besprochen.