Abbruch notarieller Beurkundungen – Mandanten müssen verminderte Gebühren übernehmen

Ob Ehevertrag, Erbvertrag oder Immobilienschenkung – viele gängige Rechtsgeschäfte setzen zwingend die Beauftragung einer Notarin oder eines Notars voraus. Notarinnen und Notare organisieren und prüfen den sachgemäßen Ablauf und informieren ihre Mandanten über wichtige Details, bevor diese im Rahmen der Beurkundung ein fertiges, rechtswirksames Dokument unterschreiben. Daher entstehen auch dann Kosten, wenn ein Mandant zum Beispiel eine notarielle Beurkundung vorzeitig abbricht. Hat die Notarin oder der Notar bereits einen vollständigen Entwurf erstellt und übermittelt, muss der Mandant in der Regel den vollen Gebührensatz bezahlen. Zuvor ist eine reduzierte Festgebühr möglich.

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